Landgericht Dortmund, 2016-02-16, 1 S 386/15

1 S 386/15Kantonsgericht16.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 386/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-16

Aktenzeichen: 1 S 386/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0216.1S386.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 25.09.2015 - Az.: 20 C 23/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der in der Eigentümerversammlung vom 15.04.2015 gefasste Beschluss zu TOP 1) (Wahl eines Verwalters und Abschluss eines Verwaltervertrages) über die Bestellung der L UG (haftungsbeschränkt) wird für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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