1 S 386/15•Landgericht Dortmund, 2016-02-16, 1 S 386/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 386/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: 1 S 386/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0216.1S386.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 25.09.2015 - Az.: 20 C 23/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der in der Eigentümerversammlung vom 15.04.2015 gefasste Beschluss zu TOP 1) (Wahl eines Verwalters und Abschluss eines Verwaltervertrages) über die Bestellung der L UG (haftungsbeschränkt) wird für unwirksam erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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