Landgericht Dortmund, 2016-02-23, 25 O 139/15

25 O 139/15Kantonsgericht23.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 25 O 139/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-23

Aktenzeichen: 25 O 139/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0223.25O139.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 03.11.2015 (Az. 25 O 139/15) wird aufrechterhalten.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 03.11.2015 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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