2 O 213/15•Landgericht Dortmund, 2016-02-25, 2 O 213/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 213/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-25
Aktenzeichen: 2 O 213/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0225.2O213.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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