Landgericht Dortmund, 2016-03-07, 3 O 69/16

3 O 69/16Kantonsgericht07.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 69/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-07

Aktenzeichen: 3 O 69/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0307.3O69.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Verfahrenswert wird auf bis zu 25.000,00 € festgesetzt.

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