36 Qs-257 Js 2069/15-22/16•Landgericht Dortmund, 2016-03-11, 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16
Landgericht Dortmund, 2016-03-11, 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16
36 Qs-257 Js 2069/15-22/16Kantonsgericht11.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-11
Aktenzeichen: 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0311.36QS257JS2069.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Tenor
Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 44 Satz 1 und 2 StPO i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 3 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 13.01.2016 aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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