Landgericht Dortmund, 2016-03-11, 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16

36 Qs-257 Js 2069/15-22/16Kantonsgericht11.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-11

Aktenzeichen: 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0311.36QS257JS2069.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 36. große Strafkammer

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 44 Satz 1 und 2 StPO i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 3 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 13.01.2016 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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