Landgericht Dortmund, 2016-04-07, 1 S 433/15

1 S 433/15Kantonsgericht07.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 433/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-07

Aktenzeichen: 1 S 433/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0407.1S433.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

beabsichtigt das Berufungsgericht, die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückzuweisen.

Die Kammer ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung. Eine mündliche Verhandlung ist auch aus sonstigen Gründen nicht geboten

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