Landgericht Dortmund, 2016-05-25, 21 O 167/15

21 O 167/15Kantonsgericht25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 167/15 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-25

Aktenzeichen: 21 O 167/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0525.21O167.15.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, über den insoweit in dem Teil-Anerkenntnisurteil vom 18.12.2015 ausgeurteilten Betrag von 8.000,00 € hinausgehend als Schmerzensgeld einen weiteren Betrag von 12.000,00 € (zwölftausend Euro) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 850,00 € (achthundertfünfzig Euro) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.10.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zum teilweisen Ausgleich der durch vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit in dieser Sache entstandenen Kosten einen Betrag von 1.242,84 € (eintausendzwei-hundertzweiundvierzig 84/100 Euro) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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