21 O 167/15•Landgericht Dortmund, 2016-05-25, 21 O 167/15
Landgericht Dortmund, 2016-05-25, 21 O 167/15
21 O 167/15Kantonsgericht25.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 167/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-25
Aktenzeichen: 21 O 167/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0525.21O167.15.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Hinweis: Es handelt sich um ein Schlussurteil.
Der Beklagte wird verurteilt, über den insoweit in dem Teil-Anerkenntnisurteil vom 18.12.2015 ausgeurteilten Betrag von 8.000,00 € hinausgehend als Schmerzensgeld einen weiteren Betrag von 12.000,00 € (zwölftausend Euro) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 850,00 € (achthundertfünfzig Euro) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.10.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zum teilweisen Ausgleich der durch vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit in dieser Sache entstandenen Kosten einen Betrag von 1.242,84 € (eintausendzweihundertzweiundvierzig 84/100 Euro) zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.