Landgericht Dortmund, 2016-06-02, 13 O 32/04

13 O 32/04Kantonsgericht02.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 32/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-02

Aktenzeichen: 13 O 32/04

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0602.13O32.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 8.545.000 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.