Landgericht Dortmund, 2016-06-14, 1 S 455/15

1 S 455/15Kantonsgericht14.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 455/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-14

Aktenzeichen: 1 S 455/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0614.1S455.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 27.11.2015 – Az. 20 C 33/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft E-Straße der Eigentümerversammlung vom 18.06.2015 unter Tagesordnungspunkt 2 (Verwalterbestellung und Abschluss eines Verwaltervertrages) und Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung zur Änderung eines Kostenverteilerschlüssels) werden für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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