Landgericht Dortmund, 2016-06-24, 17 S 303/15

17 S 303/15Kantonsgericht24.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 S 303/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-24

Aktenzeichen: 17 S 303/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0624.17S303.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 19.11.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 05.08.2014 zu den TOP 2, 3 und 4 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 85%, die Kläger zu 15%.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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