39 Ks 8/14 - 190 Js 215/12•Landgericht Dortmund, 2016-06-29, 39 Ks 8/14 - 190 Js 215/12
Landgericht Dortmund, 2016-06-29, 39 Ks 8/14 - 190 Js 215/12
39 Ks 8/14 - 190 Js 215/12Kantonsgericht29.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 39 Ks 8/14 - 190 Js 215/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-29
Aktenzeichen: 39 Ks 8/14 - 190 Js 215/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0629.39KS8.14.190JS215.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39. große Strafkammer - Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von
2 (zwei) Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen aller Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften: §§ 227 Abs. 1 und Abs. 2 StGB.
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