Landgericht Dortmund, 2016-07-08, 6 O 508/15

6 O 508/15Kantonsgericht08.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 508/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-08

Aktenzeichen: 6 O 508/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0708.6O508.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 70.777,76 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 08.09.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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