3 O 429/15•Landgericht Dortmund, 2016-07-29, 3 O 429/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 429/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-29
Aktenzeichen: 3 O 429/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0729.3O429.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 3.150.000,00 € bis zum 16.06.2016 und von bis zu 3.500.000,00 € seitdem trägt der Kläger.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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