1 S 80/16•Landgericht Dortmund, 2016-08-05, 1 S 80/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 80/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-05
Aktenzeichen: 1 S 80/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0805.1S80.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
beabsichtigt die Kammer die am 01.03.2016 eingegangene Berufung gegen das am 03.02.2016 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 26.01.2016 – Az. 95 C 44/15 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg.
Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Weder zur Rechtsfortbildung noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erforderlich. Auch aus sonstigen Gründen ist eine mündliche Verhandlung nicht geboten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.