12 O 244/16•Landgericht Dortmund, 2017-02-20, 12 O 244/16
Landgericht Dortmund, 2017-02-20, 12 O 244/16
12 O 244/16Kantonsgericht20.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 12 O 244/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-20
Aktenzeichen: 12 O 244/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0220.12O244.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7140 € nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 16.07.2016 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten der Partnergesellschaft mbH T, L-allee #‚ ##### E, i.H.v. 612,80 € freizustellen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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