Landgericht Dortmund, 2017-02-20, 12 O 244/16

12 O 244/16Kantonsgericht20.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 244/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-20

Aktenzeichen: 12 O 244/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0220.12O244.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7140 € nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 16.07.2016 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten der Partnergesellschaft mbH T, L-allee #‚ ##### E, i.H.v. 612,80 € freizustellen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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