10 O 94/16•Landgericht Dortmund, 2017-03-08, 10 O 94/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 10 O 94/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 10 O 94/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0308.10O94.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 110 ff. ZPO
Tenor
Hinweis: Es handelt sich um ein Zwischenurteil .
Die Klägerin hat bis zum 19.04.2017 eine Prozesskostensicherheit durch Hinterlegung in Höhe von 57.780,70 € oder in Form einer schriftlichen, unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen inländischen Kreditinstituts oder inländischen Kautionsversicherers, gem. §§ 232, 239 BGB, in gleicher Höhe (57.780,70 €) zu erbringen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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