2 O 175/16•Landgericht Dortmund, 2017-03-16, 2 O 175/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 175/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-16
Aktenzeichen: 2 O 175/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0316.2O175.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.260,50 € (i. W.: sechsunddreißigtausendzweihundertundsechzig 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 12 % und die Beklagte 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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