Landgericht Dortmund, 2017-03-21, 1 S 266/16

1 S 266/16Kantonsgericht21.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 266/16 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-21

Aktenzeichen: 1 S 266/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0321.1S266.16.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 02.06.20106 – 196 C 272/15 – abgeändert:

Der Beklagten wird aufgegeben, die auf der ihr mit Teilungserklärung vom 06.02.1984 vor dem Notar Dr. C2, Urkundenrollen-Nr.: ##/####, zur Sondernutzung zugewiesene Gartenfläche ihre Eigentumswohnung C-Straße in F mit Bekiesung errichtete Terrasse zu beseitigen und diese Fläche der zweckgerechten Nutzung als Rasen- und/oder als Ziergarten zurückzuführen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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