9 T 334/15•Landgericht Dortmund, 2017-03-21, 9 T 334/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 334/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-21
Aktenzeichen: 9 T 334/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0321.9T334.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortigen Beschwerden werden zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdefahren wird auf 116.000,00 € festgesetzt.
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