Landgericht Dortmund, 2017-03-23, 2 S 21/16

2 S 21/16Kantonsgericht23.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 21/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-23

Aktenzeichen: 2 S 21/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0323.2S21.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 04.04.2016 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten 1. Instanz tragen die Klägerin 62 % und der Beklagte 38 %.

Die Kosten der 2. Instanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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