2 S 21/16•Landgericht Dortmund, 2017-03-23, 2 S 21/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 21/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: 2 S 21/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0323.2S21.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 04.04.2016 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten 1. Instanz tragen die Klägerin 62 % und der Beklagte 38 %.
Die Kosten der 2. Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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