11 S 72/16•Landgericht Dortmund, 2017-04-27, 11 S 72/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 11 S 72/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-27
Aktenzeichen: 11 S 72/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0427.11S72.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 23.09.2016 (4 C 264/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.036,27 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 30.10.2014 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 413,64 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 03.03.2015 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 3.036,27 €
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.