7 O 249/17•Landgericht Dortmund, 2017-06-20, 7 O 249/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 249/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-20
Aktenzeichen: 7 O 249/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0620.7O249.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Wegen eines Anspruchs des Arrestklägers in Höhe von 47.759,53
€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz von 8.208,47 Euro seit dem 22.05.2017 und von 39.551,06 € seit dem 01.07.2017 wird der dingliche Arrest in das Vermögen der Arrestbeklagten angeordnet.
Die Vollziehung des Arrestes wird durch Hinterlegung durch die
Arrestbeklagte in Höhe von 55.000,00 € gehemmt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Arrestbeklagten auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf bis zu 21.000,00 € festgesetzt.
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