17 S 232/16•Landgericht Dortmund, 2017-06-30, 17 S 232/16
Landgericht Dortmund, 2017-06-30, 17 S 232/16
17 S 232/16Kantonsgericht30.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 232/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-30
Aktenzeichen: 17 S 232/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0630.17S232.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 10.11.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG T-Straße in E vom 26.04.2016 zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 werden für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 90 % den Klägern und zu 10 % den Beklagten, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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