Landgericht Dortmund, 2017-07-11, 1 S 231/16

1 S 231/16Kantonsgericht11.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 231/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-11

Aktenzeichen: 1 S 231/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0711.1S231.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.05.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund – Az.: 196 C 23/16 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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