18 O 106/10 [AktE]•Landgericht Dortmund, 2017-08-25, 18 O 106/10 [AktE]
Landgericht Dortmund, 2017-08-25, 18 O 106/10 [AktE]
18 O 106/10 [AktE]Kantonsgericht25.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 106/10 [AktE] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-25
Aktenzeichen: 18 O 106/10 [AktE]
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0825.18O106.10AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die von der Antragsgegnerin nach §§ 327a, 327b, 327f AktG zu zahlende Abfindung wird auf 26,41 € je Aktie festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten – einschließlich der außergerichtlichen Kosten des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre - und außergerichtliche Kosten der Beteiligten) werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 1.182.243,18 € festgesetzt.
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