Landgericht Dortmund, 2017-08-25, 18 O 106/10 [AktE]

18 O 106/10 [AktE]Kantonsgericht25.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 106/10 [AktE] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-25

Aktenzeichen: 18 O 106/10 [AktE]

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0825.18O106.10AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die von der Antragsgegnerin nach §§ 327a, 327b, 327f AktG zu zahlende Abfindung wird auf 26,41 € je Aktie festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten – einschließlich der außergerichtlichen Kosten des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre - und außergerichtliche Kosten der Beteiligten) werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 1.182.243,18 € festgesetzt.

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