Landgericht Dortmund, 2017-08-31, 12 O 228/16

12 O 228/16Kantonsgericht31.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 228/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-31

Aktenzeichen: 12 O 228/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0831.12O228.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.06.2017 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 2 der Satz 3 ("Die Grenzwerte für die Einstufung in Schadstoffklasse Euro 5 werden im Modus 0 nicht eingehalten.") gestrichen wird.

Auf Seite 3 wird in Absatz 3 der erste Satz dahingehend geändert, dass er lautet:

"Bei der Beklagten zu 2) wurde dann ein Softwareupdate entwickelt, das nach Aufspielen auf die betroffenen Fahrzeuge dazu führen soll, dass nur ein einheitlicher Betriebsmodus entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen Verwendung findet."

Auf Seite 2 in Absatz 1 wird Satz 3 dahingehend geändert, dass er lautet:

"Die Beklagte zu 1) ist eine nicht zum Konzern der Beklagten zu 2) gehörende Händlerin."

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