8 O 30/16 [Kart]•Landgericht Dortmund, 2017-09-13, 8 O 30/16 [Kart]
Landgericht Dortmund, 2017-09-13, 8 O 30/16 [Kart]
8 O 30/16 [Kart]Kantonsgericht13.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 30/16 [Kart] — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-13
Aktenzeichen: 8 O 30/16 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0913.8O30.16KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages.
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