1 S 357/16•Landgericht Dortmund, 2017-10-10, 1 S 357/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 357/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-10
Aktenzeichen: 1 S 357/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1010.1S357.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.08.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum – 94 C 59/16 – abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, die Gemeinschaftsfläche der Wohnungseigentümergemeinschaft B-Straße in C, Gemarkung M, Flur #, Flurstück ###, als Parkfläche für Personenkraftwagen zu nutzen oder eine derartige Nutzung durch Besucher zu dulden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu ½ und die Beklagten zu ½.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.