Landgericht Dortmund, 2017-10-16, 9 T 283/16

9 T 283/16Kantonsgericht16.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 283/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-16

Aktenzeichen: 9 T 283/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1016.9T283.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 07.09.2015 (Az. 804 XIV (B) 7/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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