9 T 283/16•Landgericht Dortmund, 2017-10-16, 9 T 283/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 283/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-16
Aktenzeichen: 9 T 283/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1016.9T283.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 07.09.2015 (Az. 804 XIV (B) 7/15) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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