9 T 374/16•Landgericht Dortmund, 2017-10-17, 9 T 374/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 374/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-17
Aktenzeichen: 9 T 374/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1017.9T374.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf Antrag des Betroffenen wird festgestellt, dass ihn der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 30.05.2016 (Az. 43 XIV 57/16 B) in seinen Rechten verletzt hat und die Freiheitsentziehung im Zeitraum vom 30.05.2016 bis 30.06.2016 rechtswidrig war.
Die Gerichtskosten beider Instanzen sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlichen Auslagen des Betroffenen im Beschwerdeverfahren trägt die Stadt Hamm.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
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