32 KLs-601 Js 9/17-30/17•Landgericht Dortmund, 2017-10-20, 32 KLs-601 Js 9/17-30/17
Landgericht Dortmund, 2017-10-20, 32 KLs-601 Js 9/17-30/17
32 KLs-601 Js 9/17-30/17Kantonsgericht20.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 32 KLs-601 Js 9/17-30/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-20
Aktenzeichen: 32 KLs-601 Js 9/17-30/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1020.32KLS601JS9.17.30.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das sichergestellte digitale Fieberthermometer, die 20 ml Kanüle, das ca. 2 Meter M Stromkabel mit Kippschalter, die 9 V Blockbatterie sowie der Beutel mit dem Hartgeld verschiedener Währungen werden eingezogen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, 74 StGB
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