Landgericht Dortmund, 2017-10-24, 2 O 348/16

2 O 348/16Kantonsgericht24.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 348/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-24

Aktenzeichen: 2 O 348/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1024.2O348.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 3.720,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin zu 2) 1.370,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin zu 3) 1.060,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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