2 O 348/16•Landgericht Dortmund, 2017-10-24, 2 O 348/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 348/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-24
Aktenzeichen: 2 O 348/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1024.2O348.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 3.720,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin zu 2) 1.370,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin zu 3) 1.060,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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