Landgericht Dortmund, 2017-11-21, 37 Ks-400 Js 154/16-16/16

37 Ks-400 Js 154/16-16/16Kantonsgericht21.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 37 Ks-400 Js 154/16-16/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-21

Aktenzeichen: 37 Ks-400 Js 154/16-16/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1121.37KS400JS154.16.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge und mit Brandstiftung zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt.

Der Angeklagte ist in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin und seine Auslagen.


Angewendete Strafvorschriften: §§ 211, 251, 250 Abs. 2 Nr.1, 249, 306 Abs. 1 Nr. 1, 66 Abs. 1, 57 a Abs. 1 Nr. 2, 52, 23, 22 StGB

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