37 Ks-400 Js 154/16-16/16•Landgericht Dortmund, 2017-11-21, 37 Ks-400 Js 154/16-16/16
Landgericht Dortmund, 2017-11-21, 37 Ks-400 Js 154/16-16/16
37 Ks-400 Js 154/16-16/16Kantonsgericht21.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 37 Ks-400 Js 154/16-16/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-21
Aktenzeichen: 37 Ks-400 Js 154/16-16/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1121.37KS400JS154.16.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge und mit Brandstiftung zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt.
Der Angeklagte ist in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin und seine Auslagen.
Angewendete Strafvorschriften: §§ 211, 251, 250 Abs. 2 Nr.1, 249, 306 Abs. 1 Nr. 1, 66 Abs. 1, 57 a Abs. 1 Nr. 2, 52, 23, 22 StGB
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