35 Qs 24/17•Landgericht Dortmund, 2017-11-30, 35 Qs 24/17
Landgericht Dortmund, 2017-11-30, 35 Qs 24/17
35 Qs 24/17Kantonsgericht30.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 35 Qs 24/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-30
Aktenzeichen: 35 Qs 24/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1130.35QS24.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 35. Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Rechtsanwaltes C im Schriftsatz vom 07.09.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 31.08.2017, Az. 9 Ls 72/17, aufgehoben.
Die dem Rechtsanwalt C aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen für Dolmetscherkosten aus der Rechnung des Dolmetschers S vom 08.06.2017 werden auf 220,39 € festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.
Der Beschwerdewert beträgt 220,39 €.
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