Landgericht Dortmund, 2017-12-05, 1 S 227/17

1 S 227/17Kantonsgericht05.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 227/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-05

Aktenzeichen: 1 S 227/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1205.1S227.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1 gegen das am 29.08.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (425 C 7634/16)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten zu 1) auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.504,00 EUR festgesetzt.

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