9 T 521/17•Landgericht Dortmund, 2018-01-10, 9 T 521/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 521/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-10
Aktenzeichen: 9 T 521/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0110.9T521.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gläubiger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.400,00 € festgesetzt. Der Schuldnerin wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B1 aus Stadt-H1 Prozesskostenhilfe bewilligt.
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