17 S 133/17•Landgericht Dortmund, 2018-01-12, 17 S 133/17
Landgericht Dortmund, 2018-01-12, 17 S 133/17
17 S 133/17Kantonsgericht12.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 133/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-12
Aktenzeichen: 17 S 133/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0112.17S133.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 08.06.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lünen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 95,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 16.07.2014 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.081,35 Euro festgesetzt.
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