Landgericht Dortmund, 2018-01-25, 11 S 45/17

11 S 45/17Kantonsgericht25.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 S 45/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-25

Aktenzeichen: 11 S 45/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0125.11S45.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Unna vom 07.04.2017 (11 C 162/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 161,57 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11.03.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 88 % und die Klägerin 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert des Berufungsverfahrens: bis zum 16.01.2018 183,90 €, ab dem 16.02.2018 87,07 €.

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