Landgericht Dortmund, 2018-02-22, 18 O 72/17 [AktE]

18 O 72/17 [AktE]Kantonsgericht22.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 72/17 [AktE] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-22

Aktenzeichen: 18 O 72/17 [AktE]

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0222.18O72.17AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 10.10.2017 auf Feststellung, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG zu bilden ist, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller auferlegt, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.

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