18 O 72/17 [AktE]•Landgericht Dortmund, 2018-02-22, 18 O 72/17 [AktE]
Landgericht Dortmund, 2018-02-22, 18 O 72/17 [AktE]
18 O 72/17 [AktE]Kantonsgericht22.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 72/17 [AktE] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-22
Aktenzeichen: 18 O 72/17 [AktE]
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0222.18O72.17AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag des Antragstellers vom 10.10.2017 auf Feststellung, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG zu bilden ist, wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller auferlegt, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.