1 S 130/16•Landgericht Dortmund, 2018-04-17, 1 S 130/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 130/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-17
Aktenzeichen: 1 S 130/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0417.1S130.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 02.02.2016 (91 C 36/13) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 20.039,14 € festgesetzt.
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