Landgericht Dortmund, 2018-04-18, 7 O 131/16

7 O 131/16Kantonsgericht18.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 131/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-18

Aktenzeichen: 7 O 131/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0418.7O131.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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