7 O 131/16•Landgericht Dortmund, 2018-04-18, 7 O 131/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 131/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-18
Aktenzeichen: 7 O 131/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0418.7O131.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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