1 S 109/17•Landgericht Dortmund, 2018-04-24, 1 S 109/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 109/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-24
Aktenzeichen: 1 S 109/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0424.1S109.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Medebach vom 22.03.2017, Az.: 3 C 105/16, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die in der Eigentümerversammlung vom 11.06.2016 zu TOP 2 und zu TOP 3 Ziff. 1 gefassten Beschlüsse nichtig sind.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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