Landgericht Dortmund, 2018-04-24, 1 S 109/17

1 S 109/17Kantonsgericht24.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 109/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-24

Aktenzeichen: 1 S 109/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0424.1S109.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Medebach vom 22.03.2017, Az.: 3 C 105/16, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die in der Eigentümerversammlung vom 11.06.2016 zu TOP 2 und zu TOP 3 Ziff. 1 gefassten Beschlüsse nichtig sind.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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