Landgericht Dortmund, 2018-05-30, 8 O 10/18 Kart.

8 O 10/18 Kart.Kantonsgericht30.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 10/18 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-30

Aktenzeichen: 8 O 10/18 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0530.8O10.18KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zur Vollstreckung gestellten Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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