8 O 10/18 Kart.•Landgericht Dortmund, 2018-05-30, 8 O 10/18 Kart.
Landgericht Dortmund, 2018-05-30, 8 O 10/18 Kart.
8 O 10/18 Kart.Kantonsgericht30.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 10/18 Kart. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-30
Aktenzeichen: 8 O 10/18 Kart.
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0530.8O10.18KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zur Vollstreckung gestellten Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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