Landgericht Dortmund, 2018-06-11, 37 Ks 27/11

37 Ks 27/11Kantonsgericht11.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 37 Ks 27/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-11

Aktenzeichen: 37 Ks 27/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0611.37KS27.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren und vier Monaten

verurteilt.

Im übrigen wird sie freigesprochen.

Vier Monate der Freiheitsstrafe gelten als vollstreckt.

Soweit die Angeklagte verurteilt wird, werden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt; soweit sie freigesprochen wird, trägt die Kosten die Staatskasse und etwa dadurch entstandene notwendige Auslagen.

Angewandte Strafvorschrift:

§ 227 StGB

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