37 Ks 27/11•Landgericht Dortmund, 2018-06-11, 37 Ks 27/11
Landgericht Dortmund, 2018-06-11, 37 Ks 27/11
37 Ks 27/11Kantonsgericht11.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 37 Ks 27/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-11
Aktenzeichen: 37 Ks 27/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0611.37KS27.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und vier Monaten
verurteilt.
Im übrigen wird sie freigesprochen.
Vier Monate der Freiheitsstrafe gelten als vollstreckt.
Soweit die Angeklagte verurteilt wird, werden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt; soweit sie freigesprochen wird, trägt die Kosten die Staatskasse und etwa dadurch entstandene notwendige Auslagen.
Angewandte Strafvorschrift:
§ 227 StGB
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.