3 O 262/17•Landgericht Dortmund, 2018-06-26, 3 O 262/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 262/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-26
Aktenzeichen: 3 O 262/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0626.3O262.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Dortmund erklärt den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig (§ 17 a Abs. 2 S. 1 GVG) und verweist den Rechtsstreit von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung
an das Verwaltungsgericht Gelsenkrichen.
Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 29.06.2018 aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.