8 O 13/17 [Kart]•Landgericht Dortmund, 2018-06-27, 8 O 13/17 [Kart]
Landgericht Dortmund, 2018-06-27, 8 O 13/17 [Kart]
8 O 13/17 [Kart]Kantonsgericht27.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 13/17 [Kart] — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-27
Aktenzeichen: 8 O 13/17 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0627.8O13.17KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagten der Klägerin als Gesamtschuldner sämtliche Schäden zu ersetzen haben, die der Klägerin aus den Erwerbsgeschäften bezüglich eines W, VIN: ###########56#### zu einem Kaufpreis von 90.000,00 € von der Firma G GmbH N nach Rechnung vom 17.09.2010 sowie eines W, VIN: ###########57#### zu einem Kaufpreis von 79.000,00 € von der Firma G GmbH N nach Rechnung vom 07.12.2010 entstanden sind.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von den Kosten der Rechtsanwälte C, F-Straße ##, H in Höhe von 984,60 € freizustellen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.
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