Landgericht Dortmund, 2018-08-01, 5 O 71/18

5 O 71/18Kantonsgericht01.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 71/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-01

Aktenzeichen: 5 O 71/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0801.5O71.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Sicherheit in Höhe von 136.367,81 € als Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen in Höhe von 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruchs aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Generalplanervertrag vom 08.07.2015 zu stellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kosten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, im Übrigen nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 20.000,00 €.

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