Landgericht Dortmund, 2018-08-13, 21 O 281/17

21 O 281/17Kantonsgericht13.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 281/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-13

Aktenzeichen: 21 O 281/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0813.21O281.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden soweit nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von jeweils 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.