Landgericht Dortmund, 2018-08-23, 4 O 300/15

4 O 300/15Kantonsgericht23.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 300/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-23

Aktenzeichen: 4 O 300/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0823.4O300.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 823

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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